Ombuds­stelle Caritas Altötting

Jede Form von Beschwerde, aber auch der bewiesene oder vermutete Verstoß gegen Gesetze und Regelungen kann jederzeit auf einem vertrauenswürdigen und niedrigschwelligen Meldeweg erfolgen.

sw kolloriertes Foto. 2 Herrenfüsse in Draufsicht in roten Schnürschuhen, illustrierte Pfeile (links: "SCHWEIGEN" und lrechts: "SPRECHEN". (c) WbGi|stock.adobe.com| Nachbearbeitung: Caritas FRG.

Der Kreis-Caritasverband Altötting e.V. hat großes Interesse daran, Schäden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Verbandes zu vermeiden.

Innerhalb von sieben Tagen erhält der Hinweisgeber eine Bestätigung des Eingangs der Meldung. Nach spätestens drei Monaten erfolgt eine Rückmeldung an den Hinweisgeber, wie mit der Information umgegangen wurde und welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden.

Die Ombudsstelle geht jedem Verstoß gegen die durch die EU-Whistleblower-Richtlinie umfassten Gesetze und Regelungen, aber auch anderen Hinweisen und Beschwerden nach.

Die Meldung kann per E-Mail an die extern besetzte Ombudsstelle erfolgen. Dem Hinweis wird dort vertraulich und neutral nachgegangen.

Der Schutz des bzw. der Hinweisgeberin vor jeglicher Diskriminierung hat oberste Priorität. Die in diesem Zusammenhang vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den Regelungen der EU-DSGVO, des BDSG, des KDG sowie weiteren Datenschutzvorschriften und gesetzlichen Vorgaben.

Meldungen an:

hinweisgeber@caritas-altoetting.de