Herzlich Willkommen beim Caritas Betreuungsverein e. V.

Wenn Menschen ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht mehr selbst regeln können, stehen wir Ihnen zur Seite.

Wir als anerkannter Betreuungsverein begleiten, beraten und unterstützen Betreute, ehrenamtliche Betreuer sowie Angehörige – immer mit dem Ziel, die Selbstbestimmung zu erhalten.

Unsere Angebote für Sie:

  • Führen rechtlicher Betreuungen durch erfahrene Vereinsbetreuer
  • Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern (Erfahrungsaustausch und fachliche Begleitung)
  • Information und Aufklärung rund um die Betreuungsrechtsreform 2023
  • Beratung zur Vorsorge (z. B. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung)

Ihr Kontakt

Betreuungsverein Burghausen
Leibnizstraße 36
84489 Burghausen
Tel. +49 8677 61556
Fax +49 8677 62680

betreuungsverein@­caritas-altoetting.de

Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 Uhr – 13:00 Uhr

Wir beraten Sie kostenfrei und vertraulich. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Informationen rund um Betreuung und Vorsorge

Sie brauchen Unterstützung?

Der Caritas Betreuungsverein e. V. ist ein eingetragener Betreuungsverein und wurde im Jahr 1992 gegründet. Seit über drei Jahrzehnten stehen wir sowohl Betroffenen als auch ehrenamtlichen Betreuern und Angehörigen zur Seite.

Unser Team besteht aus qualifizierten Vereinsbetreuern, die Fachwissen, Erfahrung und Einfühlungsvermögen mitbringen, um Menschen individuell und zuverlässig zu begleiten. 

Unsere Arbeit basiert auf Respekt, Vertrauen und dem Recht auf Selbstbestimmung

Die Rolle der Betreuungsvereine hat sich mit der Betreuungsrechtsreform 2023 klarer und gestärkter herausgebildet. Folgende Angebote und Leistungen können wir Ihnen anbieten.

Führen von rechtlichen Betreuungen

Wir übernehmen rechtliche Betreuungen nach den Vorgaben des geltenden Betreuungsrechts. Diese werden durch unsere qualifizierten Mitarbeiter geführt, die vom Betreuungsgericht als Vereinsbetreuer bestellt werden. Im Mittelpunkt steht immer die Selbstbestimmung vom Betreuten. Unser Handeln orientiert sich an der individuellen Lebenssituation, dem Willen und den Wünschen der betroffenen Person.

Beratung für Betroffene und Angehörige

Wir beraten Betroffene, Angehörige und nahestehende Personen zu Fragen der rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Wir möchten Sie informieren, Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und Sie an eine selbstbestimmte Lösung heranführen.

Unterstützung bei Anträgen und Verfahren beim Betreuungsgericht

Wir unterstützen Sie bei der Anregung einer Betreuung und im laufenden Verfahren beim Betreuungsgericht. Dazu gehören Informationen zum Ablauf eines Betreuungsverfahrens, zur Festlegung der Aufgabenbereiche und zu den Rechten und Pflichten aller Beteiligten.

Begleitung von Ehrenamtlichen

Wir bieten fachliche Begleitung, Beratung, Fortbildungen und persönliche Unterstützung für alle ehrenamtlichen Betreuer an. Zudem bieten wir den Abschluss einer Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung nach § 22 BtOG an und stehen auf Wunsch für eine Übernahme der Verhinderungsbetreuung zur Verfügung.

Uns ist es wichtig, dass Sie Ihre verantwortungsvolle Aufgabe sicher, rechtlich fundiert und im Sinne der betreuten Person wahrnehmen können.

Rechtliche Betreuung und Vorsorge

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Die rechtliche Betreuung unterstützt volljährige Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können (vgl. §1814 BGB). Sie dient dazu, Hilfe zu leisten und nicht dazu, Jemandem die Rechte zu entziehen! Die Wünsche der betreuten Person stehen dabei im Mittelpunkt. Die Selbstbestimmung soll gewahrt bleiben.

Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn andere Hilfen, wie Unterstützung durch die Familie, Beratungsstellen, Sozialstation etc. nicht mehr ausreichen. Das Betreuungsgericht legt dabei genau fest, in welchen Bereichen der Betreuer tätig werden darf, zum Beispiel bei der Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge oder der Vertretung gegenüber Behörden.

Die Betreuung wird regelmäßig überprüft und endet, wenn sie nicht mehr erforderlich ist. Das Ziel besteht darin, Menschen zu helfen, ihre Angelegenheiten in ihrem eigenen Sinn zu regeln – mit Unterstützung aber ohne Bevormundung. 

Unterschied zwischen rechtlicher Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

In Deutschland gibt es drei rechtliche Möglichkeiten um Unterstützung zu erhalten oder vorzubeugen, wenn man aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

Die rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet. Die betroffene Person wird in genau festgelegten Bereichen – wie etwa bei finanziellen oder gesundheitlichen Fragen rechtlich unterstützt. Der Betreuer darf nur handeln, wenn es wirklich erforderlich ist und muss sich nach dem Willen und Wünschen der betreuten Person richten. Abhängig von der Vermögenslage können für den Betroffenen Gerichtskosten anfallen.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann man selbst frühzeitig festlegen, wer im Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit, bestimmte oder auch alle rechtlichen Angelegenheiten regeln kann. Eine Vorsorgevollmacht hat den großen Vorteil, dass sie eine gerichtliche Betreuung in der Regel überflüssig macht und die bevollmächtigte Person sofort handeln kann. Die Gerichtskosten werden unabhängig von der Vermögenslage vermieden. Hier ist es sinnvoll die Vollmacht klar zu formulieren und sie im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen. 

Die Patientenverfügung enthält die persönlichen Wünsche zur medizinischen Behandlung, falls die eigene Einwilligungsfähigkeit nicht mehr vorliegt. In ihr kann festgelegt werden, welche ärztlichen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden – etwa bei künstlicher Ernährung, Beatmung oder Wiederbelebung. Ärzte, Betreuer und Bevollmächtigte sind an die festgelegten Wünsche gebunden. 

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Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren?


Das sind die Aufgaben eines ehrenamtlichen Betreuers:

Ehrenamtliche Betreuer tragen dazu bei, dass Menschen trotz psychischer Erkrankung, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung möglichst selbstbestimmt leben können. 

Ehrenamtliche Betreuer …

  • vertreten die betreute Person rechtlich
  • handeln nach dem Wunsch und Willen der betreuten Person
  • helfen bei Behörden, Finanzen und Gesundheitsfragen
  • organisieren Unterstützungsangebote
  • übernehmen keine Pflege- oder Haushaltstätigkeiten
  • werden vom Betreuungsverein begleitet und unterstützt

Wie werde ich ehrenamtlicher Betreuer?

Wenn Sie sich vorstellen können, einen Menschen im Rahmen einer rechtlichen Betreuung zu begleiten, unterstützen wir Sie auf dem Weg dorthin. 

Jeder volljährige Bürger kann eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen. Bei der Auswahl des Betreuers werden die persönlichen Vorstellungen bezüglich des Zeitumfangs, Lebenserfahrung und individuelle Kenntnisse berücksichtigt und geachtet. 

Vor einer Bestellung prüft das Betreuungsgericht in Zusammenarbeit mit der zuständigen Betreuungsbehörde die persönliche Eignung. Dazu gehören unteranderem ein erweitertes Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis. Die eigentliche Bestellung erfolgt durch das zuständige Betreuungsgericht und Sie übernehmen nur die Aufgaben, die tatsächlich notwendig sind. Eine persönliche Beziehung zur betreuten Person ist hilfreich, aber keine Voraussetzung.

Als Betreuungsverein lassen wir Sie nicht allein: Wir informieren Sie umfassend, bereiten Sie auf Ihre Aufgabe vor und begleiten Sie fachlich und persönlich. Die Einführung in die Grundlagen der Betreuungsführung, Beratung und Austausch gehören für uns selbstverständlich dazu. 

Warum lohnt sich Ehrenamt?

Ein Ehrenamt lohnt sich, weil es Sinn stiftet. Sie unterstützen Menschen dabei, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten – auch dann, wenn Krankheit oder Einschränkungen es schwer machen. Begleiten, zuhören und stärken statt über den Kopf hinweg entscheiden stehen dabei im Mittelpunkt. 

Ehrenamtliche Betreuung bedeutet Dankbarkeit, Verantwortung und Vertrauen. Sie erleben, dass Ihr Einsatz im Alltag eines Menschen etwas bewirkt und wachsen persönlich. Sie sammeln wertvolle Erfahrungen, erweitern Ihre sozialen und rechtlichen Kompetenzen und übernehmen eine Aufgabe mit Bedeutung. 

Dabei stehen Sie nicht allein. Wir als Betreuungsverein begleiten Sie fachlich und persönlich. Für Ihr Engagement erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 450,00 € jährlich oder den Ersatz Ihrer Auslagen. Vor allem aber schenken Sie den Menschen Sicherheit, Unterstützung und Orientierung und leisten einen wertvollen Beitrag zur Selbstbestimmung.

Informationen für ehrenamtliche Betreuer

Das seit 2023 geltende Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung der betreuten Menschen und legt großen Wert auf Qualität, Transparenz und Unterstützung für ehrenamtlich Engagierte. Hier finden Sie wichtige grundlegende Informationen für Ihre Tätigkeit.

Eignungsprüfung für ehrenamtliche Betreuer

Ehrenamtliche Betreuer müssen die gesetzlich verankerten Voraussetzungen für die Führung einer Betreuung erfüllen (vgl. §21 BtOG). Die zuständige Betreuungsbehörde prüft hierbei die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit. Zur Eignungsprüfung sind unteranderem ein Führungszeugnis des Bundeszentralregisters und eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis, die jeweils nicht älter als drei Monate sind, vorzulegen.

Das Führungszeugnis kann gebührenfrei bei der Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichniskann bekommen Sie gebührenfrei über das Vollstreckungsportal der Länder unter www.vollstreckungsportal.de. 

Die Betreuungsbehörde und wir als Betreuungsverein unterstützen Sie bei diesem Verfahren.

Haftpflichtversicherung

Trotz größter Sorgfalt können im Rahmen der Führung der Betreuung Schäden entstehen. Hier hat der Freistaat Bayern eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie sind hier ab der Betreuerbestellung automatisch kostenfrei mitversichert. 

Es sind folgende Versicherungssummen vereinbart:

5. 000. 000,00 € für Personen- und Sachschäden

250. 000,00 € für Vermögensschäden

Die Schadensmeldung soll bei Personen- und Sachschäden spätestens binnen eines Monats und bei Vermögensschaden spätestens binnen sechs Monaten und sieben Kalendertagen erfolgen.

Abschluss einer Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung

Die Anbindung an einen anerkannten Betreuungsverein durch eine Vereinbarung nach § 22 BtOG ist seit der Betreuungsrechtsreform 2023 ein zentraler Baustein für ehrenamtliche Betreuer, die keine familiäre oder persönliche Bindung zum Betroffenen haben. Die Begleitung durch einen Betreuungsverein im Rahmen der Vereinbarung ist die Basis für Ihre Tätigkeit und die Voraussetzung für Ihre Betreuerbestellung.

Das klingt zunächst nach Bürokratie, ist aber vor allem ein Schutzschild für Sie. Mit dieser Vereinbarung stellen wir sicher, dass Sie einen festen Ansprechpartner für Ihre Fragen haben. Ob es um die Grundlagen der Betreuungsführung, erste Vermögensübersicht, schwierige medizinische Entscheidungen oder den jährlichen Bericht für das Betreuungsgericht geht, wir stehen Ihnen stets zur Seite. Für die fachliche Begleitung entstehen für Sie keinerlei Kosten.

Verhinderungsbetreuung 

Im Rahmen der Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung nach § 22 BtOG haben Sie die Möglichkeit das Angebot der Übernahme der Verhinderungsbetreuung durch einen Mitarbeiter vom Betreuungsverein anzunehmen. Die Verhinderungsbetreuung sichert die Handlungsfähigkeit auch wenn Sie einmal ausfallen sollten. Aufgrund einer eigenen Erkrankung, Urlaub oder anderen persönlichen Umständen kann es vorkommen, dass Sie Ihr Ehrenamt vorübergehend nicht ausüben können. Eine im Vorfeld geregelte Verhinderungsbetreuung bedeutet für Sie:

  • Entlastung: Sie müssen sich im Notfall nicht unter Druck gesetzt fühlen, da die Vertretung bereits organisiert ist
  • Kontinuität: Wir stellen sicher, dass die notwendigen Entscheidungen für die betreute Person getroffen werden können
  • Verlässlichkeit: Das Betreuungsgericht ist über eine lückenlose Sicherstellung der Betreuung unterrichtet

Sie brauchen Unterstützung?

Der Caritas Betreuungsverein e. V. ist ein eingetragener Betreuungsverein und wurde im Jahr 1992 gegründet. Seit über drei Jahrzehnten stehen wir sowohl Betroffenen als auch ehrenamtlichen Betreuern und Angehörigen zur Seite.

Unser Team besteht aus qualifizierten Vereinsbetreuern, die Fachwissen, Erfahrung und Einfühlungsvermögen mitbringen, um Menschen individuell und zuverlässig zu begleiten. 

Unsere Arbeit basiert auf Respekt, Vertrauen und dem Recht auf Selbstbestimmung

Die Rolle der Betreuungsvereine hat sich mit der Betreuungsrechtsreform 2023 klarer und gestärkter herausgebildet. Folgende Angebote und Leistungen können wir Ihnen anbieten.

Führen von rechtlichen Betreuungen

Wir übernehmen rechtliche Betreuungen nach den Vorgaben des geltenden Betreuungsrechts. Diese werden durch unsere qualifizierten Mitarbeiter geführt, die vom Betreuungsgericht als Vereinsbetreuer bestellt werden. Im Mittelpunkt steht immer die Selbstbestimmung vom Betreuten. Unser Handeln orientiert sich an der individuellen Lebenssituation, dem Willen und den Wünschen der betroffenen Person.

Beratung für Betroffene und Angehörige

Wir beraten Betroffene, Angehörige und nahestehende Personen zu Fragen der rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Wir möchten Sie informieren, Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und Sie an eine selbstbestimmte Lösung heranführen.

Unterstützung bei Anträgen und Verfahren beim Betreuungsgericht

Wir unterstützen Sie bei der Anregung einer Betreuung und im laufenden Verfahren beim Betreuungsgericht. Dazu gehören Informationen zum Ablauf eines Betreuungsverfahrens, zur Festlegung der Aufgabenbereiche und zu den Rechten und Pflichten aller Beteiligten.

Begleitung von Ehrenamtlichen

Wir bieten fachliche Begleitung, Beratung, Fortbildungen und persönliche Unterstützung für alle ehrenamtlichen Betreuer an. Zudem bieten wir den Abschluss einer Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung nach § 22 BtOG an und stehen auf Wunsch für eine Übernahme der Verhinderungsbetreuung zur Verfügung.

Uns ist es wichtig, dass Sie Ihre verantwortungsvolle Aufgabe sicher, rechtlich fundiert und im Sinne der betreuten Person wahrnehmen können.

Rechtliche Betreuung und Vorsorge

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Die rechtliche Betreuung unterstützt volljährige Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können (vgl. §1814 BGB). Sie dient dazu, Hilfe zu leisten und nicht dazu, Jemandem die Rechte zu entziehen! Die Wünsche der betreuten Person stehen dabei im Mittelpunkt. Die Selbstbestimmung soll gewahrt bleiben.

Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn andere Hilfen, wie Unterstützung durch die Familie, Beratungsstellen, Sozialstation etc. nicht mehr ausreichen. Das Betreuungsgericht legt dabei genau fest, in welchen Bereichen der Betreuer tätig werden darf, zum Beispiel bei der Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge oder der Vertretung gegenüber Behörden.

Die Betreuung wird regelmäßig überprüft und endet, wenn sie nicht mehr erforderlich ist. Das Ziel besteht darin, Menschen zu helfen, ihre Angelegenheiten in ihrem eigenen Sinn zu regeln – mit Unterstützung aber ohne Bevormundung. 

Unterschied zwischen rechtlicher Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

In Deutschland gibt es drei rechtliche Möglichkeiten um Unterstützung zu erhalten oder vorzubeugen, wenn man aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

Die rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet. Die betroffene Person wird in genau festgelegten Bereichen – wie etwa bei finanziellen oder gesundheitlichen Fragen rechtlich unterstützt. Der Betreuer darf nur handeln, wenn es wirklich erforderlich ist und muss sich nach dem Willen und Wünschen der betreuten Person richten. Abhängig von der Vermögenslage können für den Betroffenen Gerichtskosten anfallen.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann man selbst frühzeitig festlegen, wer im Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit, bestimmte oder auch alle rechtlichen Angelegenheiten regeln kann. Eine Vorsorgevollmacht hat den großen Vorteil, dass sie eine gerichtliche Betreuung in der Regel überflüssig macht und die bevollmächtigte Person sofort handeln kann. Die Gerichtskosten werden unabhängig von der Vermögenslage vermieden. Hier ist es sinnvoll die Vollmacht klar zu formulieren und sie im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen. 

Die Patientenverfügung enthält die persönlichen Wünsche zur medizinischen Behandlung, falls die eigene Einwilligungsfähigkeit nicht mehr vorliegt. In ihr kann festgelegt werden, welche ärztlichen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden – etwa bei künstlicher Ernährung, Beatmung oder Wiederbelebung. Ärzte, Betreuer und Bevollmächtigte sind an die festgelegten Wünsche gebunden. 

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Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren?


Das sind die Aufgaben eines ehrenamtlichen Betreuers:

Ehrenamtliche Betreuer tragen dazu bei, dass Menschen trotz psychischer Erkrankung, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung möglichst selbstbestimmt leben können. 

Ehrenamtliche Betreuer …

  • vertreten die betreute Person rechtlich
  • handeln nach dem Wunsch und Willen der betreuten Person
  • helfen bei Behörden, Finanzen und Gesundheitsfragen
  • organisieren Unterstützungsangebote
  • übernehmen keine Pflege- oder Haushaltstätigkeiten
  • werden vom Betreuungsverein begleitet und unterstützt

Wie werde ich ehrenamtlicher Betreuer?

Wenn Sie sich vorstellen können, einen Menschen im Rahmen einer rechtlichen Betreuung zu begleiten, unterstützen wir Sie auf dem Weg dorthin. 

Jeder volljährige Bürger kann eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen. Bei der Auswahl des Betreuers werden die persönlichen Vorstellungen bezüglich des Zeitumfangs, Lebenserfahrung und individuelle Kenntnisse berücksichtigt und geachtet. 

Vor einer Bestellung prüft das Betreuungsgericht in Zusammenarbeit mit der zuständigen Betreuungsbehörde die persönliche Eignung. Dazu gehören unteranderem ein erweitertes Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis. Die eigentliche Bestellung erfolgt durch das zuständige Betreuungsgericht und Sie übernehmen nur die Aufgaben, die tatsächlich notwendig sind. Eine persönliche Beziehung zur betreuten Person ist hilfreich, aber keine Voraussetzung.

Als Betreuungsverein lassen wir Sie nicht allein: Wir informieren Sie umfassend, bereiten Sie auf Ihre Aufgabe vor und begleiten Sie fachlich und persönlich. Die Einführung in die Grundlagen der Betreuungsführung, Beratung und Austausch gehören für uns selbstverständlich dazu. 

Warum lohnt sich Ehrenamt?

Ein Ehrenamt lohnt sich, weil es Sinn stiftet. Sie unterstützen Menschen dabei, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten – auch dann, wenn Krankheit oder Einschränkungen es schwer machen. Begleiten, zuhören und stärken statt über den Kopf hinweg entscheiden stehen dabei im Mittelpunkt. 

Ehrenamtliche Betreuung bedeutet Dankbarkeit, Verantwortung und Vertrauen. Sie erleben, dass Ihr Einsatz im Alltag eines Menschen etwas bewirkt und wachsen persönlich. Sie sammeln wertvolle Erfahrungen, erweitern Ihre sozialen und rechtlichen Kompetenzen und übernehmen eine Aufgabe mit Bedeutung. 

Dabei stehen Sie nicht allein. Wir als Betreuungsverein begleiten Sie fachlich und persönlich. Für Ihr Engagement erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 450,00 € jährlich oder den Ersatz Ihrer Auslagen. Vor allem aber schenken Sie den Menschen Sicherheit, Unterstützung und Orientierung und leisten einen wertvollen Beitrag zur Selbstbestimmung.

Informationen für ehrenamtliche Betreuer

Das seit 2023 geltende Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung der betreuten Menschen und legt großen Wert auf Qualität, Transparenz und Unterstützung für ehrenamtlich Engagierte. Hier finden Sie wichtige grundlegende Informationen für Ihre Tätigkeit.

Eignungsprüfung für ehrenamtliche Betreuer

Ehrenamtliche Betreuer müssen die gesetzlich verankerten Voraussetzungen für die Führung einer Betreuung erfüllen (vgl. §21 BtOG). Die zuständige Betreuungsbehörde prüft hierbei die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit. Zur Eignungsprüfung sind unteranderem ein Führungszeugnis des Bundeszentralregisters und eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis, die jeweils nicht älter als drei Monate sind, vorzulegen.

Das Führungszeugnis kann gebührenfrei bei der Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichniskann bekommen Sie gebührenfrei über das Vollstreckungsportal der Länder unter www.vollstreckungsportal.de. 

Die Betreuungsbehörde und wir als Betreuungsverein unterstützen Sie bei diesem Verfahren.

Haftpflichtversicherung

Trotz größter Sorgfalt können im Rahmen der Führung der Betreuung Schäden entstehen. Hier hat der Freistaat Bayern eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie sind hier ab der Betreuerbestellung automatisch kostenfrei mitversichert. 

Es sind folgende Versicherungssummen vereinbart:

5. 000. 000,00 € für Personen- und Sachschäden

250. 000,00 € für Vermögensschäden

Die Schadensmeldung soll bei Personen- und Sachschäden spätestens binnen eines Monats und bei Vermögensschaden spätestens binnen sechs Monaten und sieben Kalendertagen erfolgen.

Abschluss einer Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung

Die Anbindung an einen anerkannten Betreuungsverein durch eine Vereinbarung nach § 22 BtOG ist seit der Betreuungsrechtsreform 2023 ein zentraler Baustein für ehrenamtliche Betreuer, die keine familiäre oder persönliche Bindung zum Betroffenen haben. Die Begleitung durch einen Betreuungsverein im Rahmen der Vereinbarung ist die Basis für Ihre Tätigkeit und die Voraussetzung für Ihre Betreuerbestellung.

Das klingt zunächst nach Bürokratie, ist aber vor allem ein Schutzschild für Sie. Mit dieser Vereinbarung stellen wir sicher, dass Sie einen festen Ansprechpartner für Ihre Fragen haben. Ob es um die Grundlagen der Betreuungsführung, erste Vermögensübersicht, schwierige medizinische Entscheidungen oder den jährlichen Bericht für das Betreuungsgericht geht, wir stehen Ihnen stets zur Seite. Für die fachliche Begleitung entstehen für Sie keinerlei Kosten.

Verhinderungsbetreuung 

Im Rahmen der Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung nach § 22 BtOG haben Sie die Möglichkeit das Angebot der Übernahme der Verhinderungsbetreuung durch einen Mitarbeiter vom Betreuungsverein anzunehmen. Die Verhinderungsbetreuung sichert die Handlungsfähigkeit auch wenn Sie einmal ausfallen sollten. Aufgrund einer eigenen Erkrankung, Urlaub oder anderen persönlichen Umständen kann es vorkommen, dass Sie Ihr Ehrenamt vorübergehend nicht ausüben können. Eine im Vorfeld geregelte Verhinderungsbetreuung bedeutet für Sie:

  • Entlastung: Sie müssen sich im Notfall nicht unter Druck gesetzt fühlen, da die Vertretung bereits organisiert ist
  • Kontinuität: Wir stellen sicher, dass die notwendigen Entscheidungen für die betreute Person getroffen werden können
  • Verlässlichkeit: Das Betreuungsgericht ist über eine lückenlose Sicherstellung der Betreuung unterrichtet

Spende: Unterstützung, die ankommt

Als gemeinnütziger Betreuungsverein setzen wir uns täglich für Menschen ein, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder besonderen Lebenssituationen Unterstützung benötigen. Dabei orientieren wir uns an Selbstbestimmung, Würde und dem Willen der Betroffenen.

Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, diese verantwortungsvolle Arbeit zu sichern und weiterzuentwickeln. Darüber hinaus kommen die Spenden auch unmittelbar den von uns betreuten Menschen zugute. Sie ermöglichen konkrete Hilfen in Notfallsituationen, wenn andere Unterstützungsmöglichkeiten nicht ausreichen.

So leisten Sie einen direkten Beitrag zu mehr Lebensqualität und Teilhabe. Jeder Beitrag, ob groß oder klein, bringt uns nach vorne. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung.

Bankverbindung


Kreis-Caritasverband Altötting e. V.
Sparkasse Altötting-Mühldorf

IBAN
DE51 7115 1020 0000 3213 98