Das seit 2023 geltende Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung der betreuten Menschen und legt großen Wert auf Qualität, Transparenz und Unterstützung für ehrenamtlich Engagierte. Hier finden Sie wichtige grundlegende Informationen für Ihre Tätigkeit.

Eignungsprüfung für ehrenamtliche Betreuer

Ehrenamtliche Betreuer müssen die gesetzlich verankerten Voraussetzungen für die Führung einer Betreuung erfüllen (vgl. §21 BtOG). Die zuständige Betreuungsbehörde prüft hierbei die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit. Zur Eignungsprüfung sind unteranderem ein Führungszeugnis des Bundeszentralregisters und eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis, die jeweils nicht älter als drei Monate sind, vorzulegen.

Das Führungszeugnis kann gebührenfrei bei der Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichniskann bekommen Sie gebührenfrei über das Vollstreckungsportal der Länder unter www.vollstreckungsportal.de.

Die Betreuungsbehörde und wir als Betreuungsverein unterstützen Sie bei diesem Verfahren.

Haftpflichtversicherung

Trotz größter Sorgfalt können im Rahmen der Führung der Betreuung Schäden entstehen. Hier hat der Freistaat Bayern eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie sind hier ab der Betreuerbestellung automatisch kostenfrei mitversichert.

Es sind folgende Versicherungssummen vereinbart:

5.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden

250.000,00 € für Vermögensschäden

Die Schadensmeldung soll bei Personen- und Sachschäden spätestens binnen eines Monats und bei Vermögensschaden spätestens binnen sechs Monaten und sieben Kalendertagen erfolgen.

Abschluss einer Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung

Die Anbindung an einen anerkannten Betreuungsverein durch eine Vereinbarung nach § 22 BtOG ist seit der Betreuungsrechtsreform 2023 ein zentraler Baustein für ehrenamtliche Betreuer, die keine familiäre oder persönliche Bindung zum Betroffenen haben. Die Begleitung durch einen Betreuungsverein im Rahmen der Vereinbarung ist die Basis für Ihre Tätigkeit und die Voraussetzung für Ihre Betreuerbestellung.

Das klingt zunächst nach Bürokratie, ist aber vor allem ein Schutzschild für Sie. Mit dieser Vereinbarung stellen wir sicher, dass Sie einen festen Ansprechpartner für Ihre Fragen haben. Ob es um die Grundlagen der Betreuungsführung, erste Vermögensübersicht, schwierige medizinische Entscheidungen oder den jährlichen Bericht für das Betreuungsgericht geht, wir stehen Ihnen stets zur Seite. Für die fachliche Begleitung entstehen für Sie keinerlei Kosten.

Verhinderungsbetreuung

Im Rahmen der Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung nach § 22 BtOG haben Sie die Möglichkeit das Angebot der Übernahme der Verhinderungsbetreuung durch einen Mitarbeiter vom Betreuungsverein anzunehmen. Die Verhinderungsbetreuung sichert die Handlungsfähigkeit auch wenn Sie einmal ausfallen sollten. Aufgrund einer eigenen Erkrankung, Urlaub oder anderen persönlichen Umständen kann es vorkommen, dass Sie Ihr Ehrenamt vorübergehend nicht ausüben können. Eine im Vorfeld geregelte Verhinderungsbetreuung bedeutet für Sie:

  • Entlastung: Sie müssen sich im Notfall nicht unter Druck gesetzt fühlen, da die Vertretung bereits organisiert ist
  • Kontinuität: Wir stellen sicher, dass die notwendigen Entscheidungen für die betreute Person getroffen werden können
  • Verlässlichkeit: Das Betreuungsgericht ist über eine lückenlose Sicherstellung der Betreuung unterrichtet

Kontaktmöglichkeiten

Für ausführlichere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und sind wie folgt zu erreichen:

Caritas Betreuungsverein

Leibnizstraße 36

84489 Burghausen

Telefon: 08677 61556

Fax: 08677 62680

Mail: betreuungsverein@caritas-altoetting.de